LAGE
AUSSTATTUNG
STRAND & POOL
FÜR DIE KINDER
VERPFLEGUNG
Frühstück
SPORT, WELLNESS & UNTERHALTUNG
INFORMATIONEN
DOPPELZIMMER
DREIBETTZIMMER
Einreisebestimmungen Marokko:
Deutsche Staatsangehörige (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Marokko einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren ist die Einreise auch mit einem gültigen Kinderreisepass möglich. Die Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die Ausreise mit abgelaufenem Reisepass ist nicht möglich.
Für Aufenthalte zu touristischen und geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tagen wird kein Visum benötigt.
Bürger anderer Staaten erkundigen sich bitte bei der Botschaft des Königreichs Marokko in Berlin oder bei den Generalkonsulaten in Frankfurt und Düsseldorf.
Minderjährige, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter verreisen, sollten zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und die Kopie des Reisepasses der Eltern/gesetzlichen Vertreter mitführen.
Reisende mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit können mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen aber außerdem den marokkanischen Personalausweis (CNIE) mitführen.
Bitte beachten Sie auch die Einfuhr- und Gesundheitsbestimmungen. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts: Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Stand: Juni 2024
Ramadan:
Der Ramadan ist der traditionelle Fastenmonat der Muslime. Während dieser Zeit darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht gegessen und getrunken werden. Während des Ramadans sollten auch Reisende in muslimischen Ländern aus Rücksicht in der Öffentlichkeit nicht essen, trinken oder rauchen. In den Hotels kann es während des Ramadans zu Einschränkungen der Öffnungszeiten der Bars und Restaurants sowie des Speisen- und Getränkeangebots kommen. Dies betrifft auch die AI-Leistungen, vor allem das Angebot an alkoholischen Getränken.
Da der Ramadan sich nach dem islamischen Mondkalender richtet, findet er in jedem Jahr zu einer anderen Zeit statt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bzw. vor Ihrer Buchung darüber.
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Einrichtungen, Service-, Animations- und Sportangebote in der Wintersaison:
In der Wintersaison (i. d. R. Anfang November bis Ende März/Mitte April) und in der Vor- und Nachsaison (April und Oktober) stehen witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige hier aufgeführten Einrichtungen zum Teil gar nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Strand- und Pooleinrichtungen (Sonnenschirme und Liegen, Badestege, Pool- und Strandbars), Animations- und Sportangebote im Freien (insbesondere Wassersport). In vielen Hotels werden die Swimmingpools in den Wintermonaten gewartet bzw. komplett geleert, Wasserrutschen/Aquaparks sind nicht in Betrieb. Auch das Angebot an A-la-carte-Restaurants, Snackrestaurants und Bars kann in der Wintersaison reduziert oder die Servicezeiten können eingeschränkt sein, statt eines Buffets können die Mahlzeiten in Menüform serviert werden. Abendveranstaltungen im Freien entfallen bzw. werden in Innenräume verlegt. Miniclubs werden häufig in der Wintersaison gar nicht oder nur während Schulferienzeiten angeboten. Wenn zur Zimmerausstattung eine Klimaanlage gehört, dient diese in den Wintermonaten als Heizung.
- zum Strand ca. 200 m
- in Agadir, Stadtzentrum
- zum Flughafen Agadir Al Massira (AGA) ca. 20 km
AUSSTATTUNG
- 116 Zimmer
- Rezeption (24 Stunden), WLAN (inklusive)
- 2 Restaurants (marokkanische und internationale Küche), Bar
- gegen Gebühr: Wäsche-/Bügelservice, Arzt
STRAND & POOL
- öffentlicher Sandstrand
- Swimmingpool
- Sonnenschirme, Liegen und Badetücher am Pool inklusive
FÜR DIE KINDER
- Kinderpool
- Spielplatz
- Hochstühle im Restaurant (auf Anfrage)
- Babybetten
VERPFLEGUNG
Frühstück
- in Buffetform
SPORT, WELLNESS & UNTERHALTUNG
- Fitnessraum
- Tischtennis, Billard, Darts
- gegen Gebühr: Massagen und Anwendungen, Sauna, Whirlpool
INFORMATIONEN
- Kreditkarten: VISA, MasterCard
- Sprachen: Arabisch, Französisch, Englisch
- Check-in ab 14:00 Uhr, Check-out bis 12:00 Uhr
- Landeskategorie: 4 Sterne
DOPPELZIMMER
- ca. 34 m², Balkon oder Terrasse
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn, Slipper, Badeücher, Annehmlichkeiten
- SAT-TV, Telefon, WLAN, Safe
- Minikühlschrank, Klimaanlage (individuell regulierbar)
- auch buchbar zur Einzelbelegung
DREIBETTZIMMER
- ca. 38 m², Balkon oder Terrasse
- 3 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn, Slipper, Badeücher, Annehmlichkeiten
- SAT-TV, Telefon, WLAN, Safe
- Minikühlschrank, Klimaanlage (individuell regulierbar)
Einreisebestimmungen Marokko:
Deutsche Staatsangehörige (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Marokko einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren ist die Einreise auch mit einem gültigen Kinderreisepass möglich. Die Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die Ausreise mit abgelaufenem Reisepass ist nicht möglich.
Für Aufenthalte zu touristischen und geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tagen wird kein Visum benötigt.
Bürger anderer Staaten erkundigen sich bitte bei der Botschaft des Königreichs Marokko in Berlin oder bei den Generalkonsulaten in Frankfurt und Düsseldorf.
Minderjährige, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter verreisen, sollten zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und die Kopie des Reisepasses der Eltern/gesetzlichen Vertreter mitführen.
Reisende mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit können mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen aber außerdem den marokkanischen Personalausweis (CNIE) mitführen.
Bitte beachten Sie auch die Einfuhr- und Gesundheitsbestimmungen. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts: Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Stand: Juni 2024
Ramadan:
Der Ramadan ist der traditionelle Fastenmonat der Muslime. Während dieser Zeit darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht gegessen und getrunken werden. Während des Ramadans sollten auch Reisende in muslimischen Ländern aus Rücksicht in der Öffentlichkeit nicht essen, trinken oder rauchen. In den Hotels kann es während des Ramadans zu Einschränkungen der Öffnungszeiten der Bars und Restaurants sowie des Speisen- und Getränkeangebots kommen. Dies betrifft auch die AI-Leistungen, vor allem das Angebot an alkoholischen Getränken.
Da der Ramadan sich nach dem islamischen Mondkalender richtet, findet er in jedem Jahr zu einer anderen Zeit statt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bzw. vor Ihrer Buchung darüber.
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Einrichtungen, Service-, Animations- und Sportangebote in der Wintersaison:
In der Wintersaison (i. d. R. Anfang November bis Ende März/Mitte April) und in der Vor- und Nachsaison (April und Oktober) stehen witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige hier aufgeführten Einrichtungen zum Teil gar nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Strand- und Pooleinrichtungen (Sonnenschirme und Liegen, Badestege, Pool- und Strandbars), Animations- und Sportangebote im Freien (insbesondere Wassersport). In vielen Hotels werden die Swimmingpools in den Wintermonaten gewartet bzw. komplett geleert, Wasserrutschen/Aquaparks sind nicht in Betrieb. Auch das Angebot an A-la-carte-Restaurants, Snackrestaurants und Bars kann in der Wintersaison reduziert oder die Servicezeiten können eingeschränkt sein, statt eines Buffets können die Mahlzeiten in Menüform serviert werden. Abendveranstaltungen im Freien entfallen bzw. werden in Innenräume verlegt. Miniclubs werden häufig in der Wintersaison gar nicht oder nur während Schulferienzeiten angeboten. Wenn zur Zimmerausstattung eine Klimaanlage gehört, dient diese in den Wintermonaten als Heizung.

